Medizinrecht in Heilbronn

Bei einer ärztlichen / zahnärztlichen Heilbehandlung passieren - gleich wie in allen Bereichen des Lebens - Fehler, wobei etwaige Fehler sich in diesem Bereich meist in gravierender Art und Weise auf die Gesundheit des jeweiligen Patienten auswirken können.

Die Fragestellung, ob juristisch betrachtet, ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht ist eine hochkomplexe Angelegenheit, bei der sich eine Vielzahl von medizinischen und juristischen Frage stellen.

Dies vor dem Hintergrund, dass gerade nicht jede erfolglose oder wunschgemäß verlaufene Behandlung als Behandlungsfehler zu werten ist, da ein Arzt / Zahnarzt nicht die Heilung an sich, sondern „nur“ ein Bemühen unter Beachtung des jeweiligen Facharztstandards und der ärztlichen Sorgfalt schuldet.

Auch wenn der im Ergebnis ein ärztlicher / zahnärztlicher Fehler feststeht, stellen sich eine Vielzahl von komplizierten Fragen zur Schadenhöhe, die eigentlich nur verlässlich mit dem Wissen und der Erfahrung eines Fachanwaltes für Medizinrecht eingeschätzt und beantwortet werden können.

Herr Rechtsanwalt Warga, der zugleich Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht ist, ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, der Sie im gesamten Bundesgebiet durch alle Stadien des Verfahrens begleitet. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.